Das brasilianische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (Código Civil) geregelt und gilt grundsätzlich für alle Personen, die Vermögen im Land besitzen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Ausländer, die Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensbeteiligungen in Brasilien haben, unterliegen daher denselben gesetzlichen Bestimmungen wie brasilianische Staatsbürger. Wichtig ist, dass brasilianisches Recht in der Regel auf alle in Brasilien befindlichen Nachlasswerte Anwendung findet, selbst wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat.
Internationale Zuständigkeit und Rechtswahl
Im internationalen Erbrecht stellt sich häufig die Frage, welches Recht zur Anwendung kommt. In Brasilien gilt das Territorialitätsprinzip: Vermögenswerte, die sich im Land befinden, werden nach brasilianischem Recht vererbt. Dies betrifft insbesondere Immobilien, während bewegliches Vermögen wie Bankguthaben oder Wertpapiere je nach Einzelfall auch dem Heimatrecht des Erblassers unterliegen können. Ausländer Erbrecht für Ausländer in Brasilien haben die Möglichkeit, durch ein Testament ihre Rechtswahl teilweise zu gestalten, wobei die zwingenden Vorschriften des brasilianischen Erbrechts, insbesondere Pflichtteilsrechte, nicht umgangen werden können.
Pflichtteilsrechte und Einschränkungen
Das Pflichtteilsrecht spielt eine zentrale Rolle im brasilianischen Erbrecht. Ehepartner, Kinder und Eltern gehören zu den sogenannten „Pflichterben“ und haben Anspruch auf einen festen Anteil am Nachlass. Dieser Pflichtteil beträgt mindestens 50 % des Vermögens und kann nicht durch Testament entzogen werden. Für Ausländer bedeutet dies, dass sie in Brasilien nicht frei über ihr gesamtes Vermögen verfügen können, wenn pflichtteilsberechtigte Angehörige existieren. Wer seine Nachlassplanung optimieren möchte, sollte sich daher rechtzeitig rechtlich beraten lassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Testamentserrichtung und Formvorschriften
Ausländer, die Vermögen in Brasilien besitzen, sollten unbedingt ein Testament nach brasilianischem Recht errichten. Zwar werden auch ausländische Testamente anerkannt, doch führt dies in der Praxis häufig zu Übersetzungs- und Beglaubigungsproblemen, die den Erbgang verzögern können. Ein in Brasilien notariell erstelltes Testament erfüllt alle Formvorschriften und erleichtert den Erben die Nachlassabwicklung erheblich. Besonders bei umfangreichen Vermögenswerten oder gemischtem Nachlass im In- und Ausland ist es ratsam, parallele Testamente zu errichten, die aufeinander abgestimmt sind.
Nachlassabwicklung und praktische Herausforderungen
Die Abwicklung eines Erbfalls in Brasilien erfolgt über ein gerichtliches oder notarielles Verfahren. Dabei müssen Erben die Erbschaftssteuer (Imposto sobre Transmissão Causa Mortis – ITCMD) entrichten, deren Höhe je nach Bundesstaat variiert. Für Ausländer stellen Sprachbarrieren, bürokratische Anforderungen und die Notwendigkeit beglaubigter Dokumente zusätzliche Herausforderungen dar. Eine enge Zusammenarbeit mit brasilianischen Rechtsanwälten und Notaren ist daher unverzichtbar, um Verzögerungen und rechtliche Probleme zu vermeiden und den Nachlass effizient zu regeln.